Freitag, 14. November 2014

7: FAQ - Häufig gestellte Fragen

Was ist von "Bußgeldbescheiden" der Fa. Euro Parking Collection zu halten?

Bei der Firma Euro Parking Collection handelt es sich um eine privatrechtliche Organisation, die versucht, öffentlich-rechtliche Forderungen, die im Ausland entstanden sind, im Inland, also u. a. in der Bundesrepublik Deutschland, zivilrechtlich durchzusetzen. Die Fahrzeughalterdaten erhält diese Firma von den ausländischen Kommunen oder Behörden, in deren Bereich der Verkehrsverstoß begangen wurde. Die Übermittlung der entsprechenden Halterdaten an Stellen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist gem. § 37 Abs. 1 des Straßenverkehrsgesetzes zulässig, wenn es zur Verfolgung von Zuwiderhandlungen gegen Rechtsvorschriften auf dem Gebiet des Straßenverkehrs erforderlich ist. Die Halterdaten dürfen nach dieser Vorschrift vom Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg an ausländische Kommunen übermittelt werden. Inwieweit die Übermittlung von der ausländischen Stelle an die Fa. Euro-Parking-Collection nach dem jeweiligen Datenschutzrecht des anderen Staates zulässig ist, kann vom zuständigen Datenschutzbeauftragten des jeweiligen Landes geprüft werden. Die entsprechenden Adressen können unter www.datenschutz.de abgerufen werden. Mit der rechtlichen Problematik der Ahndung im Ausland begangener Parkverstöße durch Euro Parking Collection in Deutschland befasst sich Rechtsanwalt Michael Nissen, München, in der Rechtszeitschrift des ADAC Deutsches Autorecht – DAR – Nr. 4/2004.