Freitag, 28. September 2007

2: Pressemitteilungen

Bund nimmt Bundesdatenschutzauditgesetz in Angriff – Audit bedarf der Qualitätssicherung –

Was lange währt… 6 Jahre nach In-Kraft-Treten des neuen Bundesdatenschutzgesetzes, in dem auch eine allgemeine Regelung zum Datenschutzaudit enthalten ist, hat das Bundesministerium des Innern Interessenverbänden und Bundesländern jetzt einen Referentenentwurf eines Bundesdatenschutzauditgesetzes (BDSAuditG) mit der Bitte um Stellungnahme zugesandt. Damit vollzieht das Ministerium in seiner Datenschutzpolitik einen Schwenk, indem es nun auch auf den Datenschutz als Wettbewerbsfaktor setzt. In Schleswig-Holstein wird dies schon seit Jahren erfolgreich praktiziert: Datenschutzkonforme Verfahren und Produkte erhalten über ein Gütesiegel einen Marktvorteil. Der Entwurf sieht ein recht kompliziertes und konfliktträchtiges Verfahren vor, in dem private Gutachter als Beliehene hoheitlich agieren sollen. Der Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein, Dr. Thilo Weichert: „Ein erster Anfang ist gemacht. Der zentrale noch zu beseitigende Mangel des vorliegenden Entwurfes ist, dass mit ihm die Qualität der Zertifikate nicht gewährleistet wird. Es wird jetzt darum gehen, die bestmögliche Lösung zu finden, die eine hohe Akzeptanz bei allen Beteiligten und Betroffenen findet und zugleich zu einer Verbesserung des präventiven Datenschutzes beiträgt.“

Der Entwurf kann im Internet abgerufen werden unter
https://www.datenschutzzentrum.de/guetesiegel/20070907-entwurf-bdsauditg.pdf

Eine erste Stellungnahme des ULD hierzu kann abgerufen werden unter 
Erste Stellungnahme des ULD zum Referentenentwurf (Stand 07.09.2007) des BMI eines Bundesdatenschutzauditgesetzes (BDSAuditG)