Dienstag, 16. Juni 2026

Data-Act-Durchführungsgesetz am 30. Mai 2026 in Kraft getreten: Zuständigkeit für öffentliche Stellen liegt bei dem Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein

Zwei Aktenordner nebeneinander auf einem Tisch: ein dunkelblauer Ordner mit dem EU-Sternenkranz-Logo und der Aufschrift „Data Act" sowie ein hellgrauer Ordner mit der Aufschrift „Durchführungsgesetz" und einem Paragrafenzeichen. Darüber grafische Icons: eine Cloud mit Pfeilen (Datentransfer), ein Paragrafenzeichen in einem Kreis und ein Dokumentensymbol, verbunden durch gestrichelte Linien.
Symbolbild

Der Data Act ist eine EU-Verordnung, die den Zugang zu und die Nutzung von Daten in vernetzten Geräten und digitalen Diensten regelt, um Transparenz, Wettbewerb und eine faire Datennutzung zu fördern. Er gilt EU-weit bereits seit dem 12. September 2025. Mit dem Data-Act-Durchführungsgesetz (DADG) ist am 30. Mai 2026 das nationale Durchführungsgerüst in Kraft getreten, welches auch die Verteilung der Aufsichtszuständigkeiten zwischen der Bundesnetzagentur (BNetzA), der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) und den Aufsichtsbehörden der Länder regelt. 
 

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Donnerstag, 4. Juni 2026

 


Verantwortliche Person & Institution

Dr. h.c. Marit Hansen

Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein
Landesbeauftragte für Informationszugang Schleswig-Holstein

Leiterin des ULD – Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
(Anstalt des öffentlichen Rechts)

 

 


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