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Verantwortlichkeit von Fanpage-Betreibern vom Bundesverwaltungsgericht noch nicht entschieden - der EuGH soll's richten
Heute fand in Leipzig die Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht statt, der den Verwaltungsrechtsstreit zwischen der Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein GmbH (WAK) und dem Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) zum Gegenstand hatte. Anlass war eine Anordnung des ULD gegenüber der WAK vom 3. November 2011, eine von dieser betriebene Facebook-Fanpage zu deaktivieren. Nach Auffassung des ULD verletzt der Betrieb der Facebook-Fanpage europäisches und nationales Datenschutzrecht. Nachdem die WAK gegen die Anordnung Klage eingereicht hatte, beschäftigte der folgende Rechtsstreit bereits das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht (09.10.2013) und das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht (04.09.2014).