Mittwoch, 23. September 2015

2: Pressemitteilungen

Safe Harbor ist keine ausreichende Grundlage für Datenübermittlung in die USA – Schlussantrag im Verfahren vor dem EuGH spricht deutliche Sprache

Schleswig-Holsteinische Unternehmen, die personenbezogene Daten an Geschäftspartner oder Auftragnehmer in die Vereinigten Staaten von Amerika übermitteln, haben sich bisher vor allem auf „Safe Harbor“ („Sicherer Hafen“) berufen: Die Europäische Kommission hatte im Jahr 2000 eine Übermittlung personenbezogener Daten an US-amerikanische Unternehmen für zulässig erklärt, sofern sich diese den Vorgaben der sogenannten Safe-Harbor-Grundsätze unterwerfen. 

Die Grundsätze dieser Safe-Harbor-Entscheidung werden seit mehreren Jahren erheblich von den Datenschutzaufsichtsbehörden kritisiert. Sie ermöglichen keine befriedigende Kontrolle für Betroffene, werden nur unzureichend durchgesetzt und sind vor dem Hintergrund der willkürlichen Überwachungsmaßnahmen der US-amerikanischen Geheimdienste nicht dazu geeignet, ein angemessenes Schutzniveau für Betroffene zu gewährleisten. Aus diesem Grund hat die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder im März 2015 auf Initiative des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) in einer Entschließung darauf hingewiesen, dass die Safe-Harbor-Entscheidung keinen ausreichenden Schutz für das Grundrecht auf Datenschutz bei der Übermittlung personenbezogener Daten in die USA biete.

Dieser Auffassung hat sich nun auch der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in dem Verfahren des österreichischen Studenten Max Schrems gegen die irische Datenschutzaufsichtsbehörde angeschlossen. Der EuGH hat in diesem Verfahren über die Frage zu entscheiden, ob die irische Aufsichtsbehörde verpflichtet war, auf Beschwerde des Studenten hin gegen die Facebook Ltd. tätig zu werden. Die irische Aufsichtsbehörde hatte dies mit Verweis auf die ausreichende Schutzwirkung der Safe-Harbor-Grundsätze verneint. Der daraufhin angerufene Irish High Court hat diese Rechtsfrage dem EuGH vorgelegt.

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Freitag, 18. September 2015

2: Pressemitteilungen

Marit Hansen bestellt Juristin Barbara Körffer zur Stellvertreterin

Barbara Körffer, Stellvertreterin der Landesbeauftragten für DatenschutzMit der Bestellung von Barbara Körffer als Stellvertreterin der Landesbeauftragten für Datenschutz Marit Hansen ist die neue Leitung des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) nun komplett.

Die parteilose Juristin Barbara Körffer bringt eine langjährige berufliche Erfahrung im Datenschutz mit und ist sowohl mit dem ULD als auch mit der öffentlichen Verwaltung und der Wirtschaft in Schleswig-Holstein bestens vertraut. Nach Jurastudium in Hamburg und Rechtsreferendariat in Schleswig-Holstein hat sie ihre berufliche Laufbahn vor 13 Jahren im ULD begonnen und seitdem Erfahrungen im Datenschutzbereich auf Landes- und Bundesebene gesammelt. Unterbrochen von einer zweijährigen Tätigkeit im Datenschutzreferat des Bundesministeriums der Justiz hat sie im ULD als Referatsleiterin vor allem den Bereich Polizei, Justiz und Verfassungsschutz bearbeitet.

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Donnerstag, 3. September 2015

2: Pressemitteilungen

Verabschiedung von Dr. Thilo Weichert und Amtsantritt von Marit Hansen

Die abgelaufene Amtszeit von Dr. Thilo Weichert als Landesbeauftragter für Datenschutz Schleswig-Holstein wurde heute im Schleswig-Holstein-Saal des Landtags gewürdigt. Gleichzeitig wurde Marit Hansen als seine Nachfolgerin im Amt begrüßt. Nachfolgend einige Fotos der Veranstaltung:

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