Videoüberwachung durch öffentliche Stellen
Für öffentliche Stellen, wie z. B. Behörden, gelten teilweise andere Rechtsvorschriften als für private Stellen. Daher werden hier Hinweise zur Zulässigkeit der Videoüberwachung durch öffentliche Stellen bereitgestellt.
- Hinweise zur Videoüberwachung durch öffentliche Stellen nach dem Landesdatenschutzgesetz (LDSG)
- Checkliste zur Videoüberwachung durch öffentliche Stellen zur Gefahrenabwehr nach dem Landesverwaltungsgesetz (LVwG)
- Muster für eine Hinweisbeschilderung, die den Vorgaben des Art. 13 DSGVO genügt
- Vollständiges Informationsblatt (Aushang) bei Videoüberwachung
- Erlass des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur zur Videoüberwachung an Schulen