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Kernpunkte:


  • DATENSCHUTZAKADEMIE Schleswig-Holstein
  • Sommerakademie

 

13  DATENSCHUTZAKADEMIE Schleswig-Holstein

Die DATENSCHUTZAKADEMIE Schleswig-Holstein ist für die Konzeption und Organisation der Fortbildungsveranstaltungen zu den Themenbereichen Datenschutz und Informationsfreiheit zuständig. Im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wird so beispielsweise den behördlichen und betrieblichen Datenschutzbeauftragten entsprechendes Fachwissen vermittelt.

13.1        Sommerakademie – jährliche Datenschutzkonferenz in Kiel

Nach der coronabedingten Pause war im Jahr 2022 die Teilnahme an der alljährlich an einem Montag im Spätsommer stattfindenden Sommerakademie der DATENSCHUTZAKADEMIE möglich. Diese erfreute sich wieder großer Beliebtheit und zog Datenschutzexpertinnen und -experten sowie andere Interessierte aus dem gesamten Bundesgebiet an die Kieler Förde.

Die Sommerakademie 2022 stand ganz unter dem Zeichen der Informationsfreiheit. Das Thema lautete „Informationsfreiheit by Design – und der Datenschutz?!“. Aus unterschiedlichen Blickwinkeln wurden die teils kontroversen Meinungen ausgetauscht und durchaus konstruktiv um ein gemeinsames Verständnis der verschiedenen Fallgestaltungen gerungen.

Die Konferenz war geleitet von dem Grundgedanken der Informationsfreiheit und den damit einhergehenden weiteren Fragestellungen: Alle haben das Recht, Auskunft über Informationen bei öffentlichen Stellen zu verlangen. So soll mehr Transparenz über das Behördenhandeln und damit eine Nachvollziehbarkeit von Entscheidungen erreicht werden. Für viele Behörden war es in der Einführungszeit der Informationsfreiheitsgesetze ungewohnt, sich derart auf die Finger schauen zu lassen. Inzwischen werden die Gesetze zu modernen Transparenzgesetzen umgestaltet, die die öffentlichen Stellen verpflichten, proaktiv Informationen in Transparenzportalen zu veröffentlichen. Die Nachfrage nach nutzbaren Daten steigt – für das Gemeinwohl, für die Wirtschaft, für eine Berichterstattung in den Medien und auch zu ganz individuellen Zwecken von Privatpersonen.

Behörden stehen vor praktischen Problemen: Aus kleinen Anträgen kann ein großer Aufwand resultieren. Informationen müssen herausgesucht, Anhörungen durchgeführt und Abwägungen vorgenommen werden. Oft bleibt das Gefühl der Ungewissheit, ob zu wenig oder gar zu viel weitergegeben wurde. Auch kann es zu Problemen kommen, wenn direkt oder indirekt personenbezogene Daten (etwa Bauanträge) abgefragt werden. Transparenzgesetze dürfen nicht zum gläsernen Menschen führen, dessen Daten sich plötzlich im Internet wiederfinden. Die Weitergabe von Namen, Adressen usw. ist in der Regel zwar ausgeschlossen, doch wie sieht es mit indirekten Informationen aus? Geodaten und vermeintlich anonymisierte Profile können in der Gesamtschau doch wieder einzelne Personen identifizierbar machen – und dann? Sind künstliche Intelligenz und algorithmische Systeme Teil der Lösung – oder werfen sie neue Probleme auf?

Die Diskussion auf der Sommerakademie kann als ein nützlicher Schritt in Richtung einer gemeinsamen Vision für eine rechtssichere, faire und gleichermaßen praktikable Behandlung von Informationszugangsanträgen sowie der proaktiven Bereitstellung von Verwaltungsinformationen verstanden werden. Vor allem mit Blick auf die Europäische Datenstrategie (Tz. 2.3) wird der Datenherausgabe, dem Datenteilen und der Datennutzung durch Verwaltung und Wirtschaft eine höhere Bedeutung zukommen – umso wichtiger, dass praxisgerechte Möglichkeiten entwickelt werden, damit dies nicht mit den Anforderungen des Datenschutzes kollidiert und etwaige Risiken für die betroffenen Rechtsgüter der betroffenen natürlichen Personen, der Unternehmen und der staatlichen Stellen von Anfang an eingedämmt werden.

Die Beiträge der Vortragenden sind unter dem folgenden Link abrufbar:

https://www.datenschutzzentrum.de/sommerakademie/2022/
Kurzlink: https://uldsh.de/tb41-13-1

 

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