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Kernpunkte:


  • DATENSCHUTZAKADEMIE
  • Vorschau: Sommerakademie 2022

 

13  DATENSCHUTZAKADEMIE Schleswig-Holstein

13.1        Die DATENSCHUTZAKADEMIE

Die DATENSCHUTZAKADEMIE Schleswig-Holstein ist für die Konzeption und Organisation der Fortbildungsveranstaltungen zu den Themenbereichen Datenschutz und Informationsfreiheit zuständig. So wird beispielweise den behördlichen und betrieblichen Datenschutzbeauftragten nötiges Fachwissen rund um die Datenschutz-Grundverordnung vermittelt.

Das Jahr 2021 war durch Corona und den damit einhergehenden Einschränkungen durch die Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus geprägt. Im Schulungsjahr 2021 konnte die DATENSCHUTZAKADEMIE daher nur eine sehr geringe Anzahl an Fortbildungsveranstaltungen anbieten.

Die alljährlich an einem Montag im Spätsommer stattfindende Sommerakademie der DATENSCHUTZAKADEMIE konnte pandemiebedingt auch in 2021 leider nicht stattfinden. So fiel ein zweites Mal hintereinander diese große Veranstaltung aus, bei der wir in den Jahren zuvor jeweils knapp 500 Teilnehmende begrüßen durften.

Die Vorbereitungen konzentrieren sich jetzt auf das Veranstaltungsjahr 2022 (siehe Tz. 13.2).

https://www.datenschutzzentrum.de/akademie/

 

13.1        Sommerakademie 2022 „Informationsfreiheit by Design – und der Datenschutz?!“

Nachdem die Sommerakademie der DATENSCHUTZAKADEMIE pandemiebedingt zwei Jahre lang pausieren musste, soll sie 2022 wieder durchstarten. Expertinnen und Experten zu Informationsfreiheit und Datenschutz sowie Interessierte aus dem gesamten Bundesgebiet und darüber hinaus werden am 12. September 2022 in Kiel erwartet.

Das Öffentlichkeitsprinzip behördlicher Informationen geht schon auf das 18. Jahrhundert in Schweden zurück. In Schleswig-Holstein besteht seit 2000 für jede und jeden das Recht, Auskunft über Informationen bei öffentlichen Stellen zu verlangen, ohne dass hierfür ein gesondertes Interesse nachgewiesen werden muss. Auf Bundesebene wurde 2006 das Informationsfreiheitsgesetz eingeführt.

Im Detail gibt es Unterschiede, aber in ihrer Zielrichtung stimmen die Gesetze überein: mehr Transparenz über das Behördenhandeln und damit Nachvollziehbarkeit von Entscheidungen. Für viele Behörden war dies in der Einführungszeit eine ungewohnte Form der Transparenz, die nicht immer ohne Streit ablief. Inzwischen werden die Gesetze zu modernen Transparenzgesetzen umgestaltet, die die öffentlichen Stellen verpflichten, proaktiv Informationen in Transparenzportalen zu veröffentlichen. Hierzu gehören zunehmend die sogenannten offenen Daten (Open Data), also staatlich erhobene Messwerte und Erhebungen, die frei etwa für Forschungsvorhaben genutzt werden können.

Unter dem Thema „Informationsfreiheit by Design – und der Datenschutz?!" wollen wir dem aktuellen Stand nachgehen und erkunden, wo noch Reibungspunkte sind. Welche Nutzung der vorhandenen Daten ist gewollt? Muss zwischen privaten Interessen und Interessen zu Zwecken des Gemeinwohls unterschieden werden?

Manchmal stehen die informationspflichtigen Stellen vor praktischen Problemen, wenn sie versuchen, den Ansprüchen der Bürgerinnen und Bürgern nachzukommen: Beispielsweise kann aus (vermeintlich) kleinen Anträgen ein großer Aufwand bei den angefragten Stellen resultieren. Informationen müssen herausgesucht, Anhörungen durchgeführt und Abwägungen vorgenommen werden. Oft bleibt das Gefühl der Ungewissheit, ob man etwa zu wenig oder gar zu viel weitergegeben hat.

Informationsfreiheit und Datenschutz sehen viele als zwei Seiten derselben Medaille. Dennoch kann es zu Problemen kommen, wenn auch direkt oder indirekt personenbezogene Daten abgefragt werden – wie es beispielsweise bei Bauanträgen der Fall ist. Transparenzgesetze dürfen nicht zum gläsernen Bürger führen, dessen Daten sich plötzlich im Internet wiederfinden. Die Weitergabe von Namen, Adressen usw. ist in der Regel zwar ausgeschlossen, doch wie sieht es mit indirekten Informationen aus? Geodaten, besondere Merkmale oder auch vermeintlich anonymisierte Profile können in der Gesamtschau über die an verschiedenen Orten veröffentlichten Daten doch wieder einzelne Personen identifizierbar machen – und dann?

Im Rahmen der Sommerakademie sollen daher effektive Möglichkeiten der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben diskutiert werden. Was ist handhabbar, was ist praxistauglich – auch in Belastungssituationen wie einer weltweiten Pandemie? Welche Lösungsansätze für mehr Transparenz zeigt die Forschung zu algorithmischen Systemen auf? Wie prüft man berechtigte öffentliche und private Interessen, die einer Auskunft ganz oder teilweise entgegenstehen können, und welche technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen sind praktikabel? All dies wollen wir am 12. September 2022 in Kiel mit den Teilnehmenden an der Sommerakademie diskutieren.

 

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