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Kernpunkte:


  • Datenschutzgremium
  • Service für Abgeordnete zu Datenschutz und Informationsfreiheit

 

3    Landtag

Für den Datenschutz im parlamentarischen Bereich ist das Datenschutzgremium zuständig, an dessen Sitzungen die Landesbeauftragte für Datenschutz mit Gaststatus teilnimmt (Tz. 3.1). Bewährt hat sich die Möglichkeit für die Abgeordneten des Schleswig-Holsteinischen Landtages, sich bei uns zu allen auftretenden Datenschutz- und Informationsfreiheitsfragen beraten zu lassen (Tz. 3.2).

3.1          Datenschutzgremium

Manchmal erreichen uns Anfragen zu Sachverhalten, die Verarbeitungen personenbezogener Daten betreffen, die in Wahrnehmung parlamentarischer Aufgaben geschehen. Die Landesbeauftragte für Datenschutz mit ihrer Dienststelle ist für die Aufsicht in diesem Bereich allerdings nicht zuständig. So ist es im Landesdatenschutzgesetz (LDSG) geregelt.

§ 2 Abs. 3 LDSG
(3) Der Landtag, seine Gremien, seine Mitglieder, die Fraktionen und deren Beschäftigte sowie die Landtagsverwaltung unterliegen nicht den Bestimmungen dieses Gesetzes, soweit sie in Wahrnehmung parlamentarischer Aufgaben personenbezogene Daten verarbeiten. Der Landtag beschließt insoweit unter Berücksichtigung seiner verfassungsrechtlichen Stellung sowie der Grundsätze der Verordnung (EU) 2016/679 und dieses Gesetzes eine Datenschutzordnung.

Aus diesem Grund geben wir solche Anfragen an das zuständige Kontrollgremium weiter, das sich in seinen regelmäßigen Sitzungen mit solchen Fragen oder Beschwerden sowie aktuellen Themen beschäftigt: das Datenschutzgremium des Schleswig-Holsteinischen Landtages. Mitglieder des Datenschutzgremiums sind Repräsentanten jeder im Landtag vertretenen Fraktion oder Gruppe. Die Landesbeauftragte für Datenschutz nimmt als Gast an den Sitzungen teil.

Zu den Themen, mit denen sich das Datenschutzgremium beschäftigt hat, gehören die möglichen Auswirkungen des Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Juli 2020 (39. TB, Tz. 3.1). Demnach ist der Petitionsausschuss des Hessischen Landtages „insoweit, als dieser Ausschuss allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung entscheidet, als ‚Verantwortlicher‘ im Sinne von Art. 4 Nr. 7 der Verordnung 2016/679 einzustufen“ (EuGH, Urteil vom 09.07.2020, C-272/19). In dem vorliegenden Fall ging es um ein Auskunftsersuchen eines Petenten nach Artikel 15 DSGVO. Nun ergeben sich Fragen nach möglichen Auswirkungen des Urteils auf Parlamente und ihre Gremien in Bund und Ländern sowie in den anderen Mitgliedstaaten der EU. Von dieser möglichen Ausstrahlung über den eigentlich entschiedenen Sachverhalt hinaus hängt es ab, ob in Schleswig-Holstein rechtliche Anpassungen zur Klarstellung wünschenswert oder notwendig sind. Zu diesem Punkt steht man im Austausch mit Zuständigen auf Ebene des Bundes und der anderen Länder, um zu einem länder- und mitgliedstaatlich übergreifenden Verständnis zu kommen. Der Diskurs dazu wird fortgesetzt.


3.2          Liebe Abgeordnete: Fragen Sie uns gern!

Die Landesbeauftragte für Datenschutz ist zwar nicht Aufsichtsbehörde für den parlamentarischen Bereich, unterstützt aber gern bei Fragen zu Datenschutz und Informationsfreiheit. So besteht für alle Mitglieder des Landtages oder ihre Teams die Möglichkeit, sich bei uns vertrauensvoll beraten zu lassen. Jedes Jahr nehmen einige Abgeordnete diesen Service in Anspruch.

§ 62 Abs. 1 Nr. 3 LDSG
(1) Die oder der Landesbeauftragte hat neben den in der Verordnung (EU) 2016/679 genannten Aufgaben die Aufgaben, [...]
3. den Landtag, die Landesregierung und andere Einrichtungen und Gremien über legislative und administrative Maßnahmen zum Schutz der Rechte und Freiheiten natürlicher Personen in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten zu beraten; [...]

Die Fragen ergeben sich oft direkt aus der praktischen Arbeit der Parlamentarier: Die Abgeordnetentätigkeit ist generell dadurch charakterisiert, dass die zu diskutierenden oder zu regelnden Sachverhalte möglichst gut durchdrungen und die damit verbundenen Facetten in den Blick genommen werden (siehe auch Tz. 2.4). Bürgerinnen und Bürger sprechen ihre Abgeordneten auf alle möglichen Angelegenheiten an und erwarten schnelle Antworten. Außerdem tun sich immer wieder konkrete Probleme in Bezug auf personenbezogene Daten oder Informationstechnik auf. Dies alles spiegelt sich auch in den Themen wider, die von den Parlamentariern nachgefragt werden. So geht es vielfach darum, wie sich bestimmte Datenverarbeitungen rechtskonform realisieren lassen, wo sich Risiken auftun und wie man diesen Risiken am besten begegnen kann.

Gerne stehen wir für die Bereiche Datenschutz und Informationsfreiheit als Ansprechpartner für die Abgeordneten zur Verfügung und versuchen dem Bedarf – im Rahmen unserer Ressourcen – nachzukommen. Hervorzuheben ist, dass von dem zumeist unmittelbar praxisbezogenen und lösungsorientierten Informationsaustausch alle Seiten profitieren – auch wir.


Was ist zu tun?
Bei Fragen zu Datenschutz oder Informationsfreiheit sind die Abgeordneten des Schleswig-Holsteinischen Landtages eingeladen, den Service der Landesbeauftragten für Datenschutz und ihres Teams in Anspruch nehmen.


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