4.4          Ausländerverwaltung

4.4.1       Quartiersmanagement für Geflüchtete

Der Zustrom von Geflüchteten hat im Berichtszeitraum die Verwaltung auch im Hinblick auf die Datenverarbeitung vor große Herausforderungen gestellt. Dabei musste vieles zunächst improvisiert werden, denn zeitgemäße Strukturen und IT-Verfahren waren häufig nicht vorhanden. Betroffen waren vor allem die Erstaufnahmeeinrichtungen für Geflüchtete. Nachdem die meisten Geflüchteten die Erstaufnahmeeinrichtungen nun wieder verlassen haben, ist es an der Zeit, die eingerichteten Verfahren datenschutzgerecht zu gestalten und zu dokumentieren.

In den Erstaufnahmeeinrichtungen fehlte anfangs der Überblick: Es gab kein geeignetes System, um die aufgenommenen Personen, die Belegung der Zimmer, die ausgegebenen Mahlzeiten oder die durchgeführten Gesundheitsuntersuchungen zu erfassen. Schnell war klar, dass sich hieran etwas ändern musste, und es wurde ein IT-Verfahren mit der Bezeichnung Quartiersmanagement (QMM) eingerichtet. Dieses basiert auf einer Chipkarte, die jeder Bewohner der Einrichtung erhält und mit der Berechtigungen zum Zutritt zum Gebäude oder zur Geld- und Essensausgabe nachgewiesen werden. Gleichzeitig können Zutritt und Verlassen des Gebäudes, Essensausgabe, anstehende und wahrgenommene Termine mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und weitere Ereignisse mit der Karte erfasst werden. Im System können Informationen über die Identität der untergebrachten Personen sowie Angaben z. B. zur Herkunft, Volks- und Religionszugehörigkeit gespeichert werden. Auch Gesundheitsdaten, wie z. B. durchgeführte Untersuchungen und dabei getroffene Feststellungen, können gespeichert werden. Dabei handelt es sich großenteils um besonders sensible personenbezogene Daten.

Hierbei ist eine Vielzahl datenschutzrechtlicher Fragen zu klären, angefangen mit der Rechtsgrundlage für die jeweiligen Datenkategorien über Zugriffsrechte von beteiligten Stellen und Personen bis hin zur Löschung der Daten. Die Staatskanzlei hat für die Koordinierung der IT-Verfahren im Ausländerbereich ein Projekt eingerichtet und bindet das ULD eng in die Erstellung der Verfahrensdokumentation ein. Ferner berät das ULD zu Fragen der Datensicherheit.

Was ist zu tun?
Gerade in diesem besonders sensiblen Bereich ist eine sorgfältige Gestaltung und Dokumentation von IT-Verfahren wichtig. Dass zunächst andere Aufgaben vorrangig waren, ist nachvollziehbar. Nun müssen diese Arbeiten schnellstmöglich nachgeholt werden. Die enge Kooperation der Staatskanzlei mit dem ULD hat sich bewährt. Wir bieten weiterhin unsere Unterstützung an.

 

4.4.2       Hinweise für ehrenamtliche Helferinnen und Helfer für Geflüchtete

Kommunikation zwischen Geflüchteten und Ehrenamtlichen, die Geflüchtete unterstützen, in Deutschland Fuß zu fassen, muss reibungslos und schnell funktionieren. Dafür sind elektronische Kommunikationsmittel wie E-Mail, SMS und Messenger-Dienste für viele unerlässlich. Genauso unerlässlich ist es, dabei die personenbezogenen Daten der Betroffenen ausreichend zu schützen. Ein Zugriff durch Dritte auf die ausgetauschten Informationen kann dazu führen, dass der neue Aufenthaltsort und die Lebensumstände der Geflüchteten bekannt werden. Dies kann nicht nur die Geflüchteten selbst gefährden, sondern auch Angehörige, die noch im Herkunftsland leben oder sich ebenfalls auf der Flucht befinden. Beispielsweise haben staatliche Organisationen, darunter auch ausländische Geheimdienste, die Möglichkeit, elektronische Kommunikation mithilfe modernster Technologien zu durchsuchen.

Das ULD hat daher ein Hinweisblatt veröffentlicht, in dem nicht nur auf die Risiken aufmerksam gemacht wird (siehe auch Tz. 7.3 zu WhatsApp), sondern vor allem praktische Tipps zu deren Vermeidung gegeben werden. Es ist abrufbar unter:

https://datenschutzzentrum.de/artikel/1137-1.html

Was ist zu tun?
Alle Helferinnen und Helfer sollten beim Einsatz elektronischer Kommunikationsmittel Risiken für die Betroffenen vermeiden.

 

Zurück zum vorherigen Kapitel Zum Inhaltsverzeichnis Zum nächsten Kapitel