4.4         Verkehr

4.4.1      Online-Anbindung der Fahrerlaubnisbehörden an Kraftfahrt-Bundesamt

Das „Chaos“ bei der Zentralisierung der Führerscheindaten beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) lichtet sich langsam. Ein neuer Datenabgleich zwischen den Fahrerlaubnisbehörden und dem KBA soll zur Korrektur der fehlerhaften Informationen führen. Weiterhin gefährdet das nicht genügend durchdachte technische Konzept den Bestand und die Rechtsverbindlichkeit der gespeicherten Informationen.

Die Zentralisierung der Führerscheindaten beim KBA brachte große Datenschutzprobleme mit sich (29. TB, Tz. 4.4.2). Unter Federführung des ULD erarbeitete die Konferenz der Datenschutzbeauftragten ein Gutachten zu rechtlichen und technischen Fragen, die sich mit der Online-Anbindung der Fahrerlaubnisbehörden an das KBA stellen. Dieses dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung zugeleitete Gutachten soll die Bundesregierung dazu bringen, die defizitären rechtlichen Regelungen an die technischen Notwendigkeiten für eine sichere elektronische Datenverarbeitung anzupassen. Dabei sind verbindliche Sicherheitsstandards festzulegen. Die Richtigkeit der ausschließlich automatisiert gespeicherten Daten muss langfristig garantiert werden ebenso wie die Sicherheit der elektronischen Kommunikation der Fahrerlaubnisbehörden mit dem KBA. Derartiger Standards bedarf es auch für die ab September 2008 beginnende Online-Kommunikation der Kfz-Zulassungsbehörden mit dem KBA.

Was ist zu tun?
Der Bundesgesetzgeber muss den Rechtsrahmen an die Notwendigkeiten von Rechtsverbindlichkeit und Sicherheit der beim KBA zentral gespeicherten Führerscheindaten anpassen.

 

4.4.2      Fachaufsicht über Kfz-Zulassungsbehörden auf Tauchstation

Wenn Datenschutzverstöße festgestellt werden, ist die zuständige Aufsichtsbehörde zu unterrichten. Diese soll in Zweifel per Weisung an die geprüfte Stelle erreichen, dass der Datenschutz zukünftig beachtet wird. Das Verkehrsministerium verfolgt eine andere Praxis.

Wie schon bei Fahrerlaubnisbehörden werden künftig auch die Kfz-Zulassungsbehörden ihre Daten im Online-Dialog mit dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) verarbeiten. Gemäß dem ursprünglichen technischen Konzept sollte der Nachweis der ordnungsgemäßen und richtigen Datenverarbeitung durch die Protokollierung der Tätigkeit jedes Sachbearbeiters erfolgen. Hierfür werden vom KBA an die lokalen Behörden Chipkarten ausgegeben, die einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern dieser Stelle zugeordnet werden.

Vor einigen Jahren musste das KBA allerdings die Einrichtung sog. Kopfstellen bei den Zulassungsbehörden akzeptieren. Dies sind zentrale Rechner, an die mehrere Sachbearbeiter-PC angeschlossen werden können. Die Bündelung in Kopfstellen führt dazu, dass das KBA nicht mehr die Aktivitäten einzelner Sachbearbeiter feststellen kann, da protokollierte Vorgänge nicht mehr den einzelnen handelnden Personen zugerechnet werden, sondern nur noch der Behörde, die die Kopfstelle betreibt. Um dennoch eine revisionsfähige Protokollierung der Zugriffe zu ermöglichen, machte das KBA die Einrichtung und den Betrieb solcher Kopfstellen von einer Selbstverpflichtung der Behörde abhängig, wonach diese unter anderem intern protokollieren muss, welcher Sachbearbeiter welche personenbezogenen Daten elektronisch verarbeitet hat. Wir haben bei mehreren Behörden die Umsetzung der Vorgaben für solche Kopfstellen angeschaut. Die Ergebnisse waren erschreckend. Lediglich bei einer Stelle war es überhaupt möglich, die erzeugten Protokolldaten zu überprüfen. Die weiteren Vorgaben des KBA zur Datensicherheit und zur Dokumentation der Verfahren waren in keiner der geprüften Behörden umgesetzt worden.

Gemeinsam mit dem KBA haben wir daraufhin Hinweise für die Behörden erarbeitet und das Verkehrsministerium gebeten, diese im Erlasswege den Behörden im Land bekanntzugeben. Das Ministerium erteilte unserer Bitte jedoch eine Absage mit dem Hinweis, man würde mit dem geforderten Erlass in die Selbstverwaltungsautonomie der Kommunen eingreifen. Uns wurde der Rat gegeben, die festgestellten Mängel jeweils im Einzelfall zu beanstanden und dann die Kommunalaufsicht des Innenministeriums zu informieren. Diese möge sich dann um die Angelegenheit kümmern. Diese Haltung ist für uns nicht nachvollziehbar. Es ist Aufgabe des Ministeriums als Fachaufsichtsbehörde, sich um die Abstellung festgestellter Mängel im Zusammenhang mit personenbezogener Datenverarbeitung zu kümmern.

Der Vorgang zeigt die dringende Notwendigkeit einheitlicher bundesgesetzlicher Regelungen für die Online-Kommunikation der Fahrerlaubnisbehörden und der Kfz-Zulassungsbehörden. Das Verkehrsministerium hätte die Durchsetzung gesetzlicher Vorgaben wohl weniger verweigert als unsere fachlich und datenschutzrechtlich begründeten praktischen Anforderungen.

Was ist zu tun?
Das Verkehrsministerium kann und muss als einzige Stelle im Land verbindlich eine rechtskonforme Kommunikation der Zulassungsbehörden mit dem KBA sicherstellen.

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