26. Tätigkeitsbericht (2004)

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Datenschutz im Landtag

Nach der erfolgreichen Durchführung von zwei Datenschutzaudits und der Etablierung eines wirkungsvollen Datenschutzmanagementsystems ist der Schutz personenbezogener Daten im Parlament des Landes schon fast zur Routine geworden.

Das im Jahr 2001 eingerichtete Datenschutzgremium des Landtags Schleswig-Holstein, in dem wir beratend vertreten sind, erweist sich als eine segensreiche Einrichtung. Dort werden schon im Konzeptstadium von Planungen auftauchende Datenschutzfragen erörtert und den verantwortlichen Gremien Beratung angeboten. So wird sichergestellt, dass im Rahmen des Landtagsumbaus beim Sicherheitskonzept keine Bewegungsprofile von Abgeordneten im Hause erstellt werden können, aus denen abzulesen ist, welcher Abgeordnete sich wann mit wem und wo getroffen hat.

Eine seiner Hauptaufgaben sieht das Gremium also darin, den Datenschutz im Parlament präventiv sicherzustellen. Daher wurde von ihm z. B. die Durchführung von Datenschutzaudits angeregt (vgl. 25. TB, Tz. 3.2). Dem dient auch die Information der Abgeordneten durch das Informationsblatt ”Tipps und Hinweise”:

www.sh-landtag.de/parlament/datenschutz/hinweise-fuer-abge.pdf

und das ”Hinweisblatt für Abgeordnete zum datenschutzgerechten Umgang mit Petitionsdaten”:

www.sh-landtag.de/parlament/datenschutz/

hinweise-fuer-abge-petitionsdaten.pdf

Im Laufe des Jahres gingen die ersten Datenschutzbeschwerden ein, für deren Behandlung das Datenschutzgremium als Kontrollinstanz des von der Exekutive unabhängigen Parlaments zuständig ist. In einem Fall musste das Gremium allerdings einer religiösen Sekte die Auskunft über die Beratungen im Petitionsausschuss verweigern, weil hier das parlamentarische Beratungsgeheimnis die Transparenzansprüche der Petenten verdrängte.

Was ist zu tun?
Die erfolgreiche Arbeit des Datenschutzgremiums sollte fortgeführt werden.


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