24. Tätigkeitsbericht (2002)

4.6

Wirtschafts- und Verkehrsverwaltung


Straßenmaut - aber bitte mit Datenschutz!

Vom Bundeskabinett wurde ein Gesetzentwurf zur Einführung von ”streckenbezogenen Gebühren für die Benutzung von Bundesautobahnen mit schweren Nutzfahrzeugen” beschlossen. Bei dessen technischer Realisierung kann es dazu kommen, dass von einzelnen Verkehrsteilnehmern detailgenaue Bewegungsprofile entstehen.

Schon ab dem Jahr 2003 soll neben der manuellen Erhebung von Gebühren ein automatisches System unter Einsatz von Mobilfunktechnologie und Satellitennavigation installiert werden, mit dem streckenbezogene Autobahnbenutzungsgebühren für Lastkraftwagen errechnet werden. Dadurch soll auf stationäre Erfassungseinrichtungen verzichtet werden. Das System ist auch auf den Bereich von Bundesstraßen und auf das Ausland erweiterbar. Dies birgt das Potenzial einer Totalüberwachung des Straßenverkehrs, da feststellbar ist, wer wann wo und wie unterwegs ist.

Sowohl im Interesse einer richtig verstandenen ”freien Fahrt für freie Bürger” wie auch der Akzeptanz eines solchen Systems muss es datenschutzgerecht gestaltet werden. In einer Entschließung hat die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder auf die dringende Notwendigkeit der Beachtung des Prinzips der Datensparsamkeit, der frühestmöglichen Löschung und der strikten Zweckbindung im Fall des Entstehens von elektronischen Bewegungsprofilen hingewiesen. Vorzugswürdig sind eindeutig Systeme, bei denen Mautgebühren vorab bezahlt werden und bei denen Bewegungsdaten allenfalls beim Zahlungspflichtigen anfallen. Kontrollen, inwieweit der Zahlungspflicht nachgekommen wird, müssen nicht flächendeckend durchgeführt werden, sondern es genügen Stichproben. Das gesamte Verfahren der Gebührenerhebung und -kontrolle muss für die Mautpflichtigen transparent sein.

Weiterhin liegt ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor, der die Erhebung von Mautgebühren an privat finanzierten Straßenteilen, z. B. Brücken, Tunneln und Gebirgspässen regeln soll. Auch bei der hierfür zu erlassenden Rechtsverordnung muss darauf geachtet werden, dass über die Finanzierung des Straßenbaus nicht eine Totalüberwachung der Verkehrsteilnehmer entsteht. Insofern ist zu begrüßen, dass das Gesetz die Möglichkeit der anonymen direkten Barbezahlung verpflichtend vorsieht.

Was ist zu tun?
Bei der Straßenmaut muss alles getan werden, damit nicht ”Nebenkosten” in Form von Bewegungsprofilen aller Verkehrsteilnehmer entstehen.


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