23. Tätigkeitsbericht (2001)



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Datenschutz bei Gerichten


Haftbefehl im Papierkorb des Gerichtsflurs

Offene Registraturschränke und sensible Daten im Papierkorb sind im Bereich der Justizverwaltung noch nicht ganz "ausgerottet".

Bei den angekündigten/unangekündigten Kontrollen von Amtsgerichten stellten wir folgende datenschutzrechtliche Mängel fest:

In einem Amtsgericht waren auf den Fluren neben den Kopiergeräten für Gerichtsmitarbeiter Papierkörbe aufgestellt, in denen wir interessante, jedem Gerichtsbesucher zugängliche Funde machten: Als Fehlkopien lagen dort ein Haftbefehl sowie ein Kostenfestsetzungsbeschluss mit den personenbezogenen Daten der Betroffenen. Wir haben unsere Beanstandung mit dem Vorschlag verbunden, entweder Schredder für solche Fehlkopien neben dem Kopierapparat aufzustellen oder die Mitarbeiter zu verpflichten, derartige Papiere in den Büros datenschutzgerecht zu entsorgen und die Papierkörbe auf den Fluren zu entfernen.

Darüber hinaus wurden immer noch Hängeregistraturschränke für die Gerichtsakten vorgefunden, die nicht abschließbar waren. An die Zusage der Justiz, im Rahmen der jährlichen Haushaltsmittel auf eine Anschaffung verschließbarer Behältnisse für personenbezogene Unterlagen hinzuwirken (vgl. 21. TB, Tz. 10.3), mussten wir daher erinnern. In einem Fall waren sogar erst vor wenigen Jahren neue Büromöbel angeschafft worden, ohne auf die Verschließbarkeit zu achten. Wir haben eine Nachrüstung dieses Mobiliars empfohlen, da zumindest Reinigungskräfte faktischen Zugang zu den darin enthaltenen Akten haben. Allerdings stellten wir bei unseren Prüfrundgängen in keinem Fall unabgeschlossene, unbesetzte Geschäftsstellen fest.

Was ist zu tun?
Die Justiz sollte sich weiterhin um die flächendeckende Ausstattung mit verschließbaren Schränken für Gerichtsakten bemühen. Sensible personenbezogene Unterlagen haben in Papierkörben auf Gerichtsfluren nichts zu suchen.


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