23. Tätigkeitsbericht (2001)



3

Landtag

Datenschutzgremium noch nicht gebildet

Unser Bericht des letzten Jahres zum Kapitel Landtag endete mit der Feststellung: "Das Datenschutzgremium muss endlich benannt werden und seine Arbeit beginnen." Diesen Appell müssen wir wiederholen.

Nach langwierigen Debatten hat sich der Schleswig-Holsteinische Landtag Anfang 1999 eine eigene Datenschutzordnung gegeben (vgl. 22. TB, Tz. 3.1). Wir wiesen die Fraktionen seinerzeit auf das darin vorgesehene Datenschutzgremium des Landtags hin. Nachdem in der 14. Legislaturperiode von den Fraktionen keine Aktivitäten in diese Richtung zu verzeichnen waren, hatten wir die Erwartung, dass der Anfang 2000 neu gewählte Landtag sich dieser Aufgabe mit frischem Elan stellen würde. Da wieder fast ein Jahr ohne erkennbare Fortschritte vergangen ist, sahen wir uns veranlasst, erneut auf die Notwendigkeit der Besetzung des Gremiums hinzuweisen.

Wegen der parlamentarischen Unabhängigkeit hat das ULD gegenüber dem Landtag keine Kompetenzen. Dennoch müssen wir darauf aufmerksam machen, dass nicht davon gesprochen werden kann, im Landtag gäbe es keine Datenschutzprobleme: Wie steht es z. B. mit der Abhörsicherheit der Telefone der Abgeordneten? Ist die Datensicherheit beim PC-Einsatz in den Fraktionen gewährleistet? Wird der E-Mail-Verkehr der Fraktionen und der einzelnen Abgeordneten auch dann unverschlüsselt über das Internet abgewickelt, wenn es sich um "sensible" Nachrichten handelt? Wo wird das Kommunikationsverhalten der Parlamentarier protokolliert?

Wir konnten immer wieder feststellen, dass bei den Fraktionen im Landtag eine hohe Sensibilität in den unterschiedlichsten Datenschutzfragen besteht. Das Datenschutzgremium sollte vorrangig nicht als ein Kontrollorgan verstanden werden, sondern als eine Einrichtung, in der sich die Fraktionen über ihre Probleme bei Datenschutz und Datensicherheit austauschen und verständigen können.

Was ist zu tun?
Die Mitglieder des Datenschutzgremiums sollten benannt werden und mit ihrer Arbeit beginnen.


Zurück zum vorherigen Kapitel Zum Inhaltsverzeichnis Zum nächsten Kapitel