19. Tätigkeitsbericht (1997)



13.

Sommerakademie 1997

Am 25. August 1997 veranstaltet die DATENSCHUTZAKADEMIE im Landeshaus in Kiel die Sommerakademie 1997 zu folgendem Thema:

Computermedizin und Patientengeheimnis

Die älteste bekannte Datenschutzvorschrift ist der Eid des Hippokrates. Er verpflichtet den Arzt seit mehr als zweitausend Jahren, über das zu schweigen, was der Patient ihm anvertraut hat. Die Bedingungen der ärztlichen Heilbehandlung haben sich im Laufe der Zeit grundlegend geändert. Spezialisierung und Teamarbeit haben beispielsweise den Kreis derer immer größer werden lassen, denen der Patient seine Geheimnisse anvertraut. Gleichwohl blieb die Verschwiegenheitspflicht des Arztes, bei allen Änderungen im Detail, im Kern über die Jahrhunderte erhalten und findet sich heute in den ärztlichen Berufsordnungen und im Strafgesetzbuch wieder.

Die elektronische Datenverarbeitung, die heute in der Medizin eine immer größere Rolle spielt, hat gravierende Auswirkungen auf Inhalt und Reichweite der ärztlichen Verschwiegenheitspflicht. Wem vertraut der Patient seine Geheimnisse an, wenn Computer, von Softwarehäusern gewartet, selbsttätig Diagnosedaten erheben und speichern? Wer kann Kenntnis nehmen, wenn Krankheitsdaten im Rahmen der Telemedizin über tausende von Kilometern und dutzende von Knotenrechnern ausgetauscht werden? Ist die konventionelle Krankenakte sicherer zu handeln als eine hochkomplexe Datenbank? Sind die Patienten gut beraten, ihre Krankendaten besser selbst, z.B. auf einer Chipkarte, zu verwahren? Müssen wir es unter dem gegenwärtigen Kostendruck hinnehmen, daß die Krankenkassen über die Erkrankungen ihrer Versicherten immer besser Bescheid wissen? Und schließlich: Soll - und wenn ja, unter welchen Bedingungen - die medizinische Forschung Vorrang vor dem Patientengeheimnis haben?

Die Sommerakademie 1997 wird sich mit diesen Fragen auseinandersetzen. Ärzte, Techniker, Forscher, Juristen und Datenschützer haben Gelegenheit, über die Voraussetzungen zu diskutieren, unter denen auch im Computerzeitalter das Patientengeheimnis wirksam geschützt werden kann. Vorgesehen sind Vorträge, Diskussionen, praktische Vorführungen und Filmbeiträge.

Mitwirkende werden u.a. sein:

Dr. Hans Jürgen Ahrens; Landtagspräsident Heinz-Werner Arens; Dr. Bruno Baeriswyl; Ute Bertrand; Dr. Johann Bizer; Renate Harrington; Dr. Elmar H. Holler; Dr. Hans-Joachim Menzel; Ministerin Heide Moser; Prof. Dr. med. Otto Rienhoff; Horst Dieter Schirmer; Prof. Dr. Hans-Ludwig Schreiber; Prof. Dr. R. Trill; Reinhard Vetter; Dr. med. Dietrich Weisner; Dr. Rita Wellbrock; Dr. Helmut Bäumler.

INFORMATION UND ANMELDUNG BEIM

Landesbeauftragten für den Datenschutz
Düsternbrooker Weg 82, 24105 Kiel
Telefon: 0431/988-1200, Telefax 0431/988-1223



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