Datenschutz-Auskunftsportal
Veröffentlichungen:
Jeder hat das Recht auf Auskunft zu seinen personenbezogenen Daten. Allerdings ist es in der Praxis für die Betroffenen gar nicht so einfach, dieses datenschutzrechtliche Auskunftsrecht gegenüber verantwortlichen Stellen wahrzunehmen. Hier ist Abhilfe nötig, denn Transparenz über die eigenen Daten gehört zu den Grundvoraussetzungen der informationellen Selbstbestimmung. Dass Betroffene versuchen, dieses Instrument zu nutzen und auf Schwierigkeiten stoßen, zeigen viele Anfragen und Eingaben bei den Datenschutzaufsichtsbehörden, die sich auf die Form und die Durchführung von Auskunftsersuchen sowie unterbliebene oder unvollständige Auskünfte beziehen. In diesen Fällen hat die verantwortliche Stelle meist versäumt, einen Prozess zur Auskunftserteilung aufzusetzen. Hierdurch zeigen sich Defizite hinsichtlich der zuverlässig korrekten, vollständigen und rechtzeitigen Auskunftserteilung.
Die Wahrnehmung des bestehenden und im Datenschutzrecht verankerten Betroffenenrechts auf Auskunft kann durch Auskunftsportale gestärkt werden: Ein Auskunftsportal kann zur effektiven Umsetzung des datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruchs beitragen und sowohl Betroffene als auch verantwortlichen Stellen wie etwa Unternehmen unterstützen. Wie gut dies funktioniert, hängt maßgeblich von der Gestaltung des Auskunftsportals ab. Ein Datenschutz-Auskunftsportal sollte darauf ausgerichtet sein, den Aufwand auf Betroffenenseite bei der Wahrnehmung des Auskunftsrechts zu verringern. Die Unterstützung sollte vor allem darin bestehen, dass Erleichterungen für die Formulierung von Auskunftsersuchen sowie allgemeine Informationen zu Datenschutz und dem Auskunftsrecht zur Verfügung gestellt werden. Dabei darf das Auskunftsportal nicht selbst zur Sammelstelle für personenbezogene Daten werden.
Das Projekt wurde vom Kieler IT-Unternehmen Consist Software Solutions GmbH koordiniert und zusammen mit der ConPolicy GmbH und dem ULD durchgeführt. Im Rahmen des Projekts war es eine zentrale Aufgabe des ULD, die datenschutzrechtlichen Aspekte in Form eines Reports zusammenzufassen.
Die Förderung des Vorhabens erstreckte sich auf einen Zeitraum von 15 Monaten und erfolgte aus Mitteln des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) über die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) im Rahmen des Programms zur Innovationsförderung.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Holstenstr. 98, 24103 Kiel
Tel: 0431 988-1200, Fax: -1223
Email: mail@datenschutzzentrum.de