Zweck: Auskunft

 

Download des Datenschutz-Steckbriefs
(übersichtliche Kurzbeschreibung der Verarbeitung als PDF-Datei)

 

 


Wenn Sie bei uns Auskunft verlangen, welche Daten von Ihnen bei uns verarbeitet werden, dann werden folgende Daten von Ihnen bei uns gespeichert:

  • Ihr Name und Ihre Kontaktdaten
  • Ausdrucke der ein- und ausgegangenen Briefe und/oder E-Mails, die Ihre Anfrage betreffen
  • ggf. einen Identitätsnachweis

 

Rechtsgrundlage § 3 Absatz 1 LDSG in Verbindung mit
  • Artikel 15 Absatz 1 DSGVO und
  • § 33 Absatz 1 LDSG
evtl. Weitergabe der Daten Ihre Daten werden von uns nicht weitergegeben.
Speicherdauer/Löschfristen Ihre Daten werden in einer Papierakte gespeichert und für maximal zwei Jahre (Löschfrist: ein Jahr nach Abschluss des Kalenderjahrs) aufbewahrt.

Wir müssen, wie alle Behörden, möglicherweise Sachakten (ggf. auch mit Ihren personenbezogenen Daten) an das Landesarchiv weitergeben. Diese werden dem Landesarchiv nach Ende der Aufbewahrungsfrist angeboten (§ 6 LArchG (Landesarchivgesetz))

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