Dokumentation - Nachweis der Rechenschafts- und Informationspflicht (DSGVO)
Nach Art. 5 Abs.2 DSGVO müssen Sie als Verantwortlicher nachweisen können, dass die Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten eingehalten werden (Rechenschaftspflicht) und betroffene Personen über die Datenverarbeitung informiert werden (Informationspflicht nach Art.13 und 14 DSGVO).
Die Grundsätze nach Art. 5 Abs. 1 DSGVO sind
- Rechtmäßigkeit, Verarbeitung nach Treu und Glauben, Transparenz
- Zweckbindung
- Datenminimierung
- Richtigkeit
- Speicherbegrenzung
- Integrität und Vertraulichkeit
Den Nachweis können Sie mit einer angemessenen Dokumentation nachweisen. Um Ihnen einen roten Faden bei der Erstellung der Dokumentation an die Hand zu geben, wird das ULD auf diesen "Dokumentations-Seiten" einige Handreichungen und Vorlagen mit entsprechenden Ausfüllhinweisen veröffentlichen, die Sie für Ihre Dokumentation verwenden können.
Sie können die verschiedenen Handreichungen und Vorlagen zur Thematik "Erfüllung der Rechenschafts- und Informationspflicht" auf der nachstehenden Grafik durch einen Klick auf das entsprechende Rechteck bzw. in der Linkliste unterhalb der Grafik aufrufen.
Hier finden Sie spezifische Informationen zur Dokumentation (Nachweis der Rechenschafts- und Informationspflicht)
Dokumentationssystematik | Handreichung und Grafik für die Dokumentationssystematik |
Dokumentationsvorlagen | Vorlagen für die Verarbeitungsdokumentation und das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten |
Informationspflicht | Handreichung und Vorlage zur Erfüllung der Informationspflicht |
Hinweise DSGVO/LDSG | Hinweise des ULD zur Dokumentation im Geltungsbereich des LDSG |