Freitag, 20. Dezember 2019

Leitfaden "Bauakten und Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein"

Das Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein gewährt Zugang zu Informationen bei informationspflichtigen Stellen und legt die Bedingungen für diesen Informationsanspruch fest. Häufig stellen Bürgerinnen und Bürger Anfragen zum Baubereich. Dieser Leitfaden richtet sich an die informationspflichtigen Stellen wie Baubehörden, an die solche Anfragen gestellt werden.

 
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