Dienstag, 10. November 2009

Praxishandbuch Schuldatenschutz

„Was Hänschen nicht lernt, lernt Hans nimmermehr.“ Hänschen wächst in eine Informationsgesellschaft hinein, in der Datenschutz für ihn sein Leben lang eine wichtige Bedeutung haben wird. Lernt und erlebt Hänschen schon in der Schule, was sensibler und vernünftiger Umgang mit Personendaten bedeutet, so ist dies eine wertvolle „Schule für´s Leben“.

Das ULD hat jetzt die 2. Auflage des Praxishandbuches Schuldatenschutz veröffentlicht, das den Schulleitungen, den Schulsekretärinnen und den Lehrkräften an schleswig-holsteinischen Schulen umfassend darüber Auskunft gibt, wie gesetzeskonform und funktional mit den Daten vor allem von Schülerinnen und Schülern sowie Eltern umgegangen werden kann und muss.

 

Auf über 200 Seiten – jeweils unter Benennung der einschlägigen Regelungen – beantwortet der für den Schuldatenschutz im ULD zuständige Mitarbeiter Holger Brocks die regelmäßig auftauchenden Fragen:

  • Welche Daten dürfen von der Schulverwaltung erhoben und verarbeitet werden?
  • Welche Rechte haben die Betroffenen?
  • Wie muss der private Lehrerrechner gesichert werden?
  • Unter welchen Voraussetzungen ist Videoüberwachung erlaubt?
  • Welche Kommunikation geht mit Jugendamt und Polizei?
  • Was darf auf eine Schulhomepage?

Es werden auch Hilfen für den technisch sicheren Einsatz von elektronischer Datenverarbeitung gegeben.

Das Praxishandbuch berücksichtigt die aktuellen Änderungen der Datenschutzverordnung-Schule von Ende 2008. Im Anhang werden auf den Datenschutz hin überprüfte Formulare abgedruckt. Ein Stichwortverzeichnis und farbige Markierungen der Neuerungen in der 2. Auflage erleichtern die Orientierung. Das Praxishandbuch ist sowohl als Nachschlagewerk wie auch als Fortbildungsunterstützung geeignet.