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E-Health-Gesetzentwurf ist für ULD enttäuschend
Der soeben vom Bundesgesundheitsministerium veröffentlichte Entwurf eines sog. „E-Health-Gesetzes“ enttäuscht aus Datenschutzsicht – so die Einschätzung des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD). Er wird seinem Anspruch, „für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen“ zu sorgen, nicht im Ansatz gerecht und verfolgt insbesondere das Ziel, endlich die seit neun Jahren überfällige Telematik-Infrastruktur (TI) und die elektronische Gesundheitskarte (eGK) mit finanziellen Sanktionen und Anreizen durchzusetzen. Diese TI ist eine zentrale und notwendige Grundvoraussetzung für sichere medizinische Kommunikation. Um allerdings die bisherigen Widerstände gegen die TI und die eGK zu überwinden, bedarf es weiterer Anstrengungen. Dieser E-Health-Gesetzesentwurf reicht nach Ansicht des ULD nicht, um die Angst vor dem gläsernen Patienten und der Verletzung des Medizindatenschutzes zu überwinden.