2: Pressemitteilungen
„Hat der Gesetzgeber sein Interesse am ULD und am Datenschutz verloren?“
Mit Sorge beobachtet das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD), wie der Landesgesetzgeber am Ende der Legislaturperiode zunehmend bei der Normsetzung Geschwindigkeit der Qualität vorzieht und dabei wichtige Aspekte des Datenschutzes übergeht. Wurde bisher das ULD bei datenschutzrelevanten Vorhaben zumindest angehört, auch wenn die Stellungnahmen manchmal in der Sache unberücksichtigt blieben, so wird inzwischen selbst auf eine förmliche Beteiligung verzichtet. Aktuell hat der Innen- und Rechtsausschuss dem Landtag die Annahme des Entwurfs eines „Staatsvertrags über die Einrichtung einer Gemeinsamen elektronischen Überwachungsstelle“ zur Realisierung der elektronischen Fußfessel empfohlen, ohne dass dem ULD die Möglichkeit eingeräumt wurde, hierzu Stellung zu beziehen.
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