Montag, 12. März 2012

5: Stellungnahmen

Polizeiliche Recherchen in sozialen Netzwerken zu Zwecken der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung

Mit zunehmender Nutzung sozialer Netzwerke durch Bürgerinnen und Bürger wächst bei Behörden das Interesse an den dort vorhandenen Informationen. Mit einfachen Mitteln, meist schon durch einen Blick auf das Profil, können Behörden eine ganze Reihe von Informationen über die Betroffenen erlangen, dies reicht vom Foto über die Beziehungen zu Freunden, Bekannten und Geschäftspartnern bis hin zur Kommunikation mit Dritten. Genutzt werden diese Möglichkeiten vor allem durch Sicherheitsbehörden für Ermittlungszwecke. Aus datenschutzrechtlicher Sicht sind bei polizeilichen und strafprozessualen Ermittlungen folgende Eckpunkte zu beachten: