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Schleswig-Holsteinisches OVG bestätigt Datenschützer gegenüber Hausärzteverband: Hausarztzentrierte Versorgung durch HÄVG unzulässig
Mit Beschluss vom 12. Januar 2011 wies das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht (OVG) den Antrag des Hausärzteverbands Schleswig-Holstein (HÄV) gegen eine Verfügung des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz (ULD) im vorläufigen Rechtsschutzverfahren auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung zur hausarztzentrierten Versorgung (HzV) zurück.