Sonntag, 15. Juni 2003

5: Stellungnahmen

Stellungnahme zur Verfassungsbeschwerden zum "Großen Lauschangriff"

Der Große Lauschangriff lässt von dem unantastbaren Kernbereich des Art. 13 GG kaum noch etwas übrig. Er berührt die Privatheit in höchstem Maße und belässt dem Einzelnen nicht mehr die grundgesetzlich garantierte private Rückzugsmöglichkeit. Dabei muss die Regelung im Kontext mit den in den Jahren zuvor stetig verschärften strafermittlungsrechtlichen Eingriffsbefugnissen betrachtet und es muss bedacht werden, dass weitere Begehrlichkeiten folgen werden, ohne dass die Erforderlichkeit für die zurückliegenden Gesetzesverschärfungen bereits abgeklärt ist. Die von der Bundesregierung in Aussicht genommene Vergabe von Forschungsaufträgen zur Gewinnung weiterer Erkenntnisse über die Anwendung des Instruments kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass vor Schaffung dieses neuen Eingriffsinstruments eine objektive Rechtstatsachenanalyse hätte durchgeführt werden müssen, um die Erforderlichkeit und Eignung nachvollziehbar zu begründen. Die Regelungen zur Durchführung des Großen Lauschangriffs sind deshalb aus den in der Stellungnahme dargelegten Gründen insgesamt als verfassungswidrig abzulehnen.

 

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