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Kernpunkte:


  • Datenschutzbildung und -fortbildung
  • DATENSCHUTZAKADEMIE
  • Sommerakademie

 

13  DATENSCHUTZAKADEMIE Schleswig-Holstein

Das Landesdatenschutzgesetz Schleswig-Holstein formulierte in seiner Fassung vor dem 25.05.2018 in § 43 Abs. 3 als Auftrag, dass „das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Fortbildungsveranstaltungen zu den Themen Datenschutz und Datensicherheit durchführt“. Auch die Datenschutz-Grundverordnung betont die Wichtigkeit des Fachwissens bei den behördlichen und betrieblichen Datenschutzbeauftragten. Als verpflichtende Aufgabe muss jede Datenschutzaufsichtsbehörde außerdem „die Öffentlichkeit für die Risiken, Vorschriften, Garantien und Rechte im Zusammenhang mit der Verarbeitung sensibilisieren und sie darüber aufklären“ (Art. 57 Abs. 1 Buchst. c) und „die Verantwortlichen und die Auftragsverarbeiter für die ihnen aus dieser Verordnung entstehenden Pflichten sensibilisieren (Art. 57 Abs. 1 Buchst. e) – auch dafür werden Veranstaltungen angeboten. Für die Konzeption und Organisation dieser Veranstaltungen ist seit 1993 die DATENSCHUTZAKADEMIE Schleswig-Holstein verantwortlich.

 

13.1        Fortbildungsveranstaltungen im Programm der DATENSCHUTZAKADEMIE

Im Schulungsjahr 2017 hat die DATENSCHUTZAKADEMIE mehr als 55 Schulungsveranstaltungen durchgeführt. Dabei ließen sich über 750 Teilnehmende von den Dozentinnen und Dozenten der DATENSCHUTZAKADEMIE zu dem vielfältigen Themenbereich von Datenschutz, Datensicherheit und Informationsfreiheit fortbilden. Im Schulungsjahr 2018 waren mehr als 80 Veranstaltungen und 1.200 Teilnehmende zu verzeichnen. Die Steigerung der Nachfrage ist sicherlich auf die Einführung der DSGVO zurückzuführen.

Die seit Jahren durchgeführten behördlichen Grundlagenkurse der DATENSCHUTZAKADEMIE werden kontinuierlich gut angenommen und bilden damit eine solide Grundlage für datenschutzkonformes Handeln in schleswig-holsteinischen Landesbehörden und kommunalen Verwaltungen. Diese sind:

  • Datenschutzrecht für behördliche Datenschutzbeauftragte
  • Datensicherheit in der Verwaltung
  • Informationszugangsgesetz SH
  • Datenschutz im E-Government
  • Grundlagen der Dokumentation

Der dreitägige Lehrgang „Betrieblicher Datenschutz Kompakt“ bietet in handlungsoptimierter und praxisbezogener Form betrieblichen Datenschutzbeauftragten eine gute Grundlage für ihre Tätigkeit.

Zum Angebot für Wirtschaft, Vereine und Verbände gehörten im Berichtszeitraum ebenso:

  • Beschäftigtendatenschutz
  • Das Standard-Datenschutzmodell
  • Datenschutz-Folgenabschätzung

Im Themenschwerpunkt „Technischer Datenschutz und Datensicherheit“ werden die folgenden Kurse veranstaltet:

  • Datenschutzmanagement
  • IT-Grundschutz nach BSI
  • Datenschutzkontrolle, Sicherheitschecks und Datenschutzaudits
  • Datenschutzlecks in Behörden und Unternehmen
  • Mit dem Grundschutztool „Verinice“ zum IT-Sicherheitskonzept

Diese Kurse befähigen die Absolventen, die Sicherheit von Verfahren oder Geschäftsprozessen und die Verwaltung von IT-Verbünden von Organisationen mithilfe der IT-Grundschutzmethode umzusetzen.

Fortbildungsangebote im Bereich Medizin erfuhren durch die DSGVO eine stark gestiegene Nachfrage. In Zusammenarbeit mit der Zahnärztekammer Schleswig-Holstein hat die DATENSCHUTZAKADEMIE im Jahr 2018 insgesamt fünf Sonderkurse durchgeführt.

Wie auch in den vorangegangenen Jahren wurde eine Vielzahl von Sonderkursen mit speziell auf den Auftraggeber zugeschnittenen Themen im Bereich Datenschutz und Datensicherheit durchgeführt.

Die 2011 eingeführten Schülerkurse „Entscheide DU – sonst tun es andere für dich!“ erfreuen sich im Berichtszeitraum weiterhin großer Beliebtheit. Mehr als 2.000 Schülerinnen und Schüler im Jahr 2017 und mehr als 2.600 Schülerinnen und Schülern im Jahr 2018 aller Schultypen (ab Klassenstufe 5) wurde vor Ort in ihren Schulen Datenschutz- und Medienkompetenz, besonders mit Fokus auf den Umgang mit ihren eigenen Daten im Internet und in sozialen Medien, vermittelt.

Das aktuelle Jahresprogramm der DATENSCHUTZAKADEMIE finden Sie unter:

https://datenschutzzentrum.de/akademie/programm/


13.2        Sommerakademie – jährliche Datenschutzkonferenz in Kiel

Die alljährlich an einem Montag im Spätsommer stattfindende Sommerakademie der DATENSCHUTZAKADEMIE zog in den Jahren 2017 und 2018 wieder knapp 400 bzw. 500 Datenschutzexperten und Interessierte aus dem gesamten Bundesgebiet und darüber hinaus nach Kiel.

Mit dem Thema „Herausforderung ‚Informationelle Nichtbestimmung‘“ im Jahr 2017 wurden gesellschaftspolitische Fragen zur informationellen Selbstbestimmung, Fremdbestimmung und Nichtbestimmung diskutiert (Tz. 2.2.1).

Die Sommerakademie im Jahr 2018 widmete sich dem Thema des Beschäftigtendatenschutzes. Unter der Überschrift „Update nötig: Beschäftigtendatenschutz im digitalen Zeitalter 4.0“ stellten die Vortragenden vor, welche Veränderungen sich durch die Digitalisierung im Arbeitsleben ergeben, welche Gestaltungsoptionen es gibt und welcher Regelungsbedarf in Deutschland und auf europäischer Ebene besteht (Tz. 2.2.2).

 

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