4.7          Wissenschaft und Bildung

4.7.1       Neue Rolle des ULD – primär Aufsichtsbehörde statt Direktberatung
aller öffentlichen Schulen

Mit der neuen Datenschutz-Grundverordnung änderten sich auch die Aufgaben des ULD. Nahm vorher die Beratung von öffentlichen Schulen und Bildungszentren einen großen Raum ein, so ließ sich das nach dem 25. Mai 2018 nicht mehr im ausreichenden Maße aufrechterhalten. Insbesondere führte die DSGVO dazu, dass in Schleswig-Holstein alle öffentlichen Stellen eigene Datenschutzbeauftragte haben mussten, die zuvörderst die Beratung der Stellen in Datenschutzfragen übernehmen sollen. Für sämtliche öffentlichen Schulen wurde ein Datenschutzbeauftragter bestellt, der durch ein Kompetenzteam im Bildungsministerium unterstützt wird.

Somit ist nunmehr der „Datenschutzbeauftragte Schulen und IQSH“ für die Beratung der Schulen zuständig. Er ist über die E-Mail-Adresse: DatenschutzbeauftragterSchule@bimi.landsh.de (Telefon: 0431 988-2452) erreichbar. Das ULD bleibt natürlich für die Aufsicht über die Schulen zuständig.

Dabei findet eine regelmäßige Abstimmung zwischen dem Datenschutzbeauftragten für die Schulen und uns statt. Auch wird er die beliebte FAQ zu aktuellen Datenschutzfragen rund um den Schulbereich vom ULD übernehmen und weiter pflegen.


Was ist zu tun?
Es ist weiterhin eine enge Zusammenarbeit zwischen ULD und dem Datenschutzbeauftragten für die Schulen aufrechtzuerhalten.

 

4.7.2       Einheitliche Schulverwaltungssoftware (SWESH) und Schulportal SH

Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur (MBWK) plant, eine einheitliche Schulverwaltungssoftware (SWESH) an allen öffentlichen Schule n in Schleswig-Holstein einzuführen. Schulverwaltungsprozesse sollen damit landeseinheitlich und schulübergreifend gestaltet werden. Es soll so einfacher werden, Schülerstammdaten bei einem Schulwechsel weiterzugeben, Zeugnisformulare würden standardisiert, eine zentrale Plattform für die Noteneingabe würde bereitgestellt, und die Stunden- und Vertretungsplansoftware würde vereinheitlicht.

Des Weiteren soll mit dem sogenannten Schulportal SH eine webbasierte und datenschutzkonforme digitale Bildungsplattform aufgebaut werden. Langfristig sollen Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler im Portal arbeiten und miteinander kommunizieren können. Für die elektronische Kommunikation mit Lehrkräften soll außerdem eine dienstliche E-Mail-Adresse bereitgestellt werden. Es besteht für die Lehrkräfte dann keine Veranlassung mehr, private E-Mail-Adressen zu benutzen, die oftmals den datenschutzrechtlichen Anforderungen nicht genügen.

Über eine zentrale Benutzerverwaltung soll sichergestellt werden, dass nur ein berechtigter Nutzerkreis Zugriff auf das Portal erhält. Das hierfür erforderliche Identitätsmanagement soll vom Land selbst zentral betrieben werden, um die Hoheit über die sensiblen Benutzerdaten zu sichern.

Ferner soll das Schulportal mit bestehenden Diensten des Landes (z. B. SchulCommSy als virtuelles Lehrerzimmer oder der Bildungsmediathek) sowie weiteren externen Angeboten (z. B. von Schulverlagen) verknüpft werden.

Das Schulportal soll nach Vorstellung des MBWK als sogenannte Bildungscloud drei wesentliche Funktionen erfüllen:

  • den Zugang zu digitalen Bildungsmedien (z. B. digitale Schulbücher, Bildungsmediatheken, freie Bildungsmaterialien als Open Education Ressources (OER)),
  • die Bereitstellung von digitalen Werkzeugen (u. a. E-Mail für Lehrkräfte, Online-Office für das geräteunabhängige Arbeiten, Messenger-Dienste) und
  • die Möglichkeit zur Digitalisierung von Unterricht (Lernmanagementsysteme).

Das ULD wird zusammen mit dem zentralen Datenschutzbeauftragten des MBWK für die öffentlichen Schulen und dessen Team an der Ausgestaltung und Umsetzung dieser Angebote beratend mitwirken.

 

 

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