4.7         Wissenschaft und Bildung

4.7.1      Kindertageseinrichtungen kooperieren mit Grundschulen

Die Zusammenarbeit zwischen Kindertageseinrichtungen und Grundschulen soll nach den Vorstellungen des Bildungsministeriums verbessert werden. Dabei darf der Start ins Schulleben nicht sofort durch elterliches Misstrauen und durch Vorurteile belastet werden.

Im Oktober 2004 gab das Bildungsministerium Empfehlungen zur Zusammenarbeit zwischen Kindertageseinrichtungen und Grundschulen heraus. Danach sollten die Kindertageseinrichtungen die Entwicklungen der Kindergartenkinder in sozialer, sprachlicher und motorischer Hinsicht beobachten, die Ergebnisse personenbezogen schriftlich dokumentieren und diese Dokumentationen den Grundschulen vor der Einschulung zur Verfügung stellen. Diese Daten sollten der Leitung der Grundschule im Einschulungsverfahren als Hilfestellung dienen und zugleich eine individuelle Förderung des Kindes in den ersten Grundschuljahren erleichtern.
An den Datenschutz wurde dabei vom Ministerium überhaupt nicht gedacht. Erst durch unsere Nachfragen stellte man fest, dass es für diese personenbezogene Zusammenarbeit keine gesetzliche Grundlage gibt und daher die Einwilligung der Eltern erforderlich ist. Wir haben gemeinsam mit dem Bildungsministerium ein amtliches Muster einer solchen Einwilligungserklärung erstellt. Die Schulen wurden angewiesen, personenbezogene Daten von den Kindertageseinrichtungen über die einzuschulenden Kinder nur zu erheben, wenn ihnen eine solche Einwilligungserklärung vorliegt. Dieses Verfahren ist nicht nur rechtlich geboten, sondern auch pädagogisch sinnvoll: Die Eltern werden eingebunden. Deren Verweigerung kann Anlass sein, mit diesen über die Einschulung zu sprechen.

4.7.2      Videoüberwachung  an Schulen

Haben Schulen disziplinarische Schwierigkeiten mit den Schülerinnen und Schülern, so denken sie nicht nur an pädagogische, sondern auch an technische Lösungen, z. B. an den Einsatz von Videotechnik.

Im Wortlaut: § 4 Schulgesetz

Der Auftrag der Schule wird bestimmt durch das Recht des jungen Menschen auf eine seiner Begabung, seinen Fähigkeiten und seinen Neigungen entsprechende Erziehung und Ausbildung sowie durch die staatliche Aufgabe, die einzelnen Schülerinnen und Schüler auf ihre Stellung als Bürgerinnen und Bürger mit den entsprechenden Rechten und Pflichten vorzubereiten. Es ist die Aufgabe der Schule, die geistigen, seelischen und körperlichen Fähigkeiten des jungen Menschen unter Wahrung des Gleichberechtigungsgebots zu entwickeln. Zum Bildungsauftrag der Schule gehört die Erziehung des jungen Menschen zur freien Selbstbestimmung und Achtung anders Denkender, zum politischen und sozialen Handeln und zur Beteiligung an der Gestaltung der Arbeitswelt und der Gesellschaft im Sinne der freiheitlichen demokratischen Grundordnung.

Die Forderung nach mehr Videoüberwachung an Schulen wird angesichts von Meldungen über Vandalismus und Gewalttätigkeiten auch in unserem Land immer wieder erhoben. Das ULD wird damit von verschiedenen Seiten konfrontiert: von Eltern, von den Schulleitungen und nicht zuletzt auch von Politikern. Dabei steht nicht nur die Sicherheit im Raum, sondern auch die Sorge, dass der Einsatz dieser Überwachungstechniken Gewöhnungseffekte auslöst und Probleme verdeckt, statt diese transparent zu machen. Videoüberwachung löst keine persönlichen oder sozialen Konflikte und baut keine Aggressionen ab. Daher dringen wir darauf, bei einem vermeintlichen Bedarf erst einmal gemäß dem Gebot des Schulgesetzes nach anderen Lösungen zu suchen.

-Wir haben uns in wenigen Ausnahmefällen davon überzeugen lassen, dass der Einsatz von Videokameras in der Schule gerechtfertigt sein kann. Dies gilt für den Objektschutz, insbesondere zur Nachtzeit. Auch mögen die Vorteile zur Sicherung eines ausschließlich als Fahrradkeller genutzten Raumes gegenüber den nachteiligen Wirkungen des Videoeinsatzes überwiegen. Generell sollte es aber das gemeinsame Anliegen aller Beteiligten sein, dass die Schule ein Raum der selbstbestimmten Entfaltung ist und nicht der anonymen technischen Kontrolle. In keinem Fall akzeptabel wäre es, wenn aus Sicherheitsgründen der Unterricht überwacht würde.

Was ist zu tun?

Videoüberwachung hat an Schulen grundsätzlich nichts zu suchen. Sollte in Einzelfällen ein Bedarf gesehen werden, so steht das ULD zur Beratung gerne bereit.

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