Mittwoch, 23. April 2014

ULD: Weshalb Deutschland Edward Snowden um Einreise bitten muss

Weichert: „Einladung Snowdens ist verfassungsrechtlich geboten“

Mit Unbehagen nahm das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) als für Schleswig-Holstein zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde die auf Bundesebene bestehenden Widerstände zur Kenntnis, den US-amerikanischen Whistleblower Edward Snowden in Deutschland einreisen zu lassen, um hier den offiziellen Stellen Auskunft zu geben über die Internetüberwachung durch den US-amerikanischen Geheimdienst NSA sowie weitere Geheimdienste. Nach Analyse der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes sowie generell des Verfassungsrechts kommt der Leiter des ULD Thilo Weichert zu folgendem Ergebnis:

„Die Bundesrepublik Deutschland ist verfassungsrechtlich verpflichtet, Edward Snowden um Einreise nach Deutschland zu bitten, um hier umfassend über seine Erkenntnisse Auskunft geben zu können. Nur dadurch lassen sich die massiven Verletzungen der digitalen Grundrechte der Menschen in Deutschland aufklären, die offensichtlich von der NSA und weiteren Geheimdiensten ausgehen. Diese Verpflichtung ergibt sich insbesondere aus den grundrechtlichen Schutzpflichten des Staates, die diesem auch auferlegen, die zum Grundrechtsschutz unerlässlichen Informationen zu beschaffen und in geeigneter Form zu nutzen bzw. bereitzustellen. Das derzeit geöffnete Zeitfenster für eine Einreise Snowdens nach Deutschland könnte schnell verschlossen sein. Deshalb müssen die verantwortlichen Stellen schnell entscheiden, eine Einladung aussprechen sowie die nötigen Maßnahmen zur Einreise und zum Schutz von Snowden ergreifen. Ein solches Vorgehen im Interesse des Grundrechtsschutzes ist alternativlos.“

Die ausführliche rechtliche Begründung, weshalb Snowden um Einreise nach Deutschland gebeten werden muss, ist nachzulesen unter

https://www.datenschutzzentrum.de/prism-tempora-etc/20140423-weichert-snowden-einreise.pdf