Freitag, 28. April 2017

Sozialdaten dürfen nicht per unverschlüsselter E-Mail via Internet übermittelt werden!

Eine Übermittlung von Sozialdaten per unverschlüsselter E-Mail via Internet ist schnell, unkomplizert, günstig, aber auch unsicher. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Unbefugte Kenntnis von den Inhalten unverschlüsselter E-Mails erhalten bzw. nehmen. Sozialleistungsträger dürfen daher Sozialdaten grundsätzlich nicht per unverschlüsselter E-Mail via Internet übermitteln, auch dann nicht, wenn der Betroffene sich mit diesem unsicheren Kommunikationsweg einverstanden erklärt, oder diesen sogar wünscht bzw. fordert.

 

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Donnerstag, 27. April 2017

3: Vorträge, Vorlesungen, Aufsätze

Transparency and accountability ... and more ... in the Cloud

Begleitende Vortragsfolien
Begleitende Vortragsfolien

Vortrag von Marit Hansen bei der 
Spring Conference of Data Protection Authorities 2017:
"New Horizons"
in Limassol