Donnerstag, 8. Mai 2003

Nutzung von personenbezogenen Rezeptdaten durch Apothekenrechenzentren nur zu Abrechnungszwecken zulässig

Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung bestätigt Auffassung des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz
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