Montag, 16. Dezember 2002

Datenschutzbeauftragte in der Arztpraxis

Die Organisation des Datenschutzes in ambulanten Arztpraxen ist keine einfache Aufgabe: Wie gestalte ich die EDV der Praxis, wie die Informationsabläufe, wie die Dokumentation der Patientendaten, wie die Abschottung gegen unberechtigte Kenntnisnahmen? Für die Beantwortung dieser sowie ähnlicher Fragen hat der Arzt selbst oft weder die nötige Zeit noch das nötige Know-How. Dies ist Grund genug, einen Mitarbeiter als betrieblichen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Damit genügt man zugleich auch einer Pflicht nach dem Bundesdatenschutzgesetz.

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