Mittwoch, 10. April 2002

Datenschutzgerechte Entsorgung von Patientenunterlagen

Alle Patientenunterlagen sind nach Ablauf der jeweils geltenden Aufbewahrungsfristen datenschutzgerecht zu entsorgen bzw. entsorgen zu lassen. Angesichts der Sensibilität von Medizindaten ist bei ihrer Entsorgung auf das Einhalten der gesetzlichen Vorgaben besondere Sorgfalt zu verwenden. In diesem Text finden Ärzte und Zahnärzte Anregungen und Vorschläge, die ihnen bei einer ordnungsgemäßen Datenvernichtung helfen.

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Mittwoch, 10. April 2002

Besonderheiten bei der Einsichtnahme von Patienten in psychiatrische Behandlungsunterlagen

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