Donnerstag, 11. Mai 2023

2: Pressemitteilungen

105. Tagung der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden: Beschäftigtendatenschutz, KI bei der Polizei, Funkwasserzähler, Souveräne Cloud

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Unter der Leitung der Landesbeauftragten für Datenschutz Schleswig-Holstein, Dr. h. c. Marit Hansen, hat sich die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (Datenschutzkonferenz) auf ihrer Tagung am 10. und 11. Mai 2023 intensiv zu aktuellen datenschutzpolitischen Themen ausgetauscht.

Teilnehmende der Tagung
Teilnehmende der Tagung

Neben Diskussionen u. a. zu Anonymisierung, zu Scoringverfahren, zur Institutionalisierung der Datenschutzkonferenz und zum EU-Verordnungsentwurf zum politischen Targeting standen die folgenden Themen im Fokus der Tagung:

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Dienstag, 9. Mai 2023

2: Pressemitteilungen

Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden tagt zum 105. Mal

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der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden
des Bundes und der Länder vom 9. Mai 2023

Pressemitteilung als PDF-Datei
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Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (Datenschutzkonferenz) wird am 10. und 11. Mai 2023 in Rendsburg tagen. Die Vorsitzende der Konferenz ist in diesem Jahr die Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein, Dr. h. c. Marit Hansen. Die Teilnehmenden der Konferenz werden sich unter anderem zu den Themen wie Beschäftigtendatenschutz, Scoring, der automatisierten Datenanalyse bei Polizei und Nachrichtendiensten und funkbasierten Kaltwasserzählern austauschen.

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Freitag, 12. November 2021

3: Vorträge, Vorlesungen, Aufsätze

Surveillance at the Workplace – do employees have a right to data protection?

Vortragsfolien im PDF-Format
Vortragsfolien im PDF-Format

Talk from Marit Hansen
Data Protection Commissioner Schleswig-Holstein, Germany

on 12 November 2021

at the 1st International Congress on Personal Data Protection,
İstanbul Üniversitesi Hukuk Fakültesi

 

 

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Freitag, 11. September 2020

Empfehlungen zur Regelung des Umgangs mit dienstlichen Mobiltelefonen

Vielfach stellen Arbeitgeberinnen oder Arbeitgeber ihren Beschäftigten ein Mobiltelefon oder ein Smartphone zur dienstlichen Benutzung bereit. Wie beim Festnetztelefon im Büro stellt sich dann häufig die Frage, ob und inwieweit eine private Nutzung zulässig ist und wie sie zu regeln ist.

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Mittwoch, 29. April 2020

2: Pressemitteilungen

Plötzlich Videokonferenz - und der Datenschutz? Die Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein informiert

Die Kontakteinschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie halten an. Das bedeutet für viele Unternehmen und Behörden, dass berufliche Besprechungen in Form von Video- oder Telefonkonferenzen abgehalten werden. Auch in Bildungseinrichtungen, in persönlichen Beratungen oder Betreuungen und in Ehrenämtern werden Videokonferenzen eingesetzt. Auf was muss man achten, um dabei die Datenschutzanforderungen zu erfüllen?

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Freitag, 7. Juni 2019

3: Vorträge, Vorlesungen, Aufsätze

Beschäftigtendatenschutz - Impuls -

Folien im PDF-Format
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Vortrag von Marit Hansen
Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein

am 7. Juni 2019

im Workshop "Beschäftigten-Datenschutz" auf der Fachtagung "Datenschutz schützt Menschen" im Bundestag in Berlin

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Freitag, 6. Februar 2015

2: Pressemitteilungen

ULD: „Keine Beschäftigtendaten für Auftraggeber nötig zum Nachweis der Mindestlohnzahlung“

Mit dem Mindestlohngesetz sind Unternehmer gehalten, ihren Beschäftigten den gesetzlichen Mindestlohn zu zahlen. Für die Einhaltung dieser Verpflichtung haften verschuldensunabhängig auch Auftraggeber, die andere Unternehmen mit der Erbringung von Dienst- oder Werkleistungen betrauen. Zur Begrenzung des Haftungsrisikos ist der Auftraggeber gehalten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Hierfür ist es weder nötig noch datenschutzrechtlich zulässig, sensible Beschäftigtendaten pauschal an Auftraggeber weiterzugeben. Darauf weist das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) in einer Stellungnahme mit dem Titel „Auftraggeberhaftung für den ´Mindestlohn` aus Datenschutzsicht“ hin.

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Freitag, 6. Februar 2015

5: Stellungnahmen

Auftraggeberhaftung für den "Mindestlohn" aus Datenschutzsicht

In dem Informationstext des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) wird dargelegt, dass es zur Vermeidung von Haftungsrisiken nach dem "Mindestlohngesetz" in der Regel weder erforderlich noch zulässig ist, Beschäftigtendaten von einem beauftragten Unternehmen an den Auftraggeber zu übermitteln.

 

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Mittwoch, 12. November 2014

3: Vorträge, Vorlesungen, Aufsätze

Datenschutz kompakt - Basiswissen für Betriebsräte

Vortragsfolien Thilo Weichert Deutsches Betriebsräte Forum 2014 in Berlin

Dienstag, 1. April 2014

Private und dienstliche Internet-Nutzung

Handreichung zur privaten und dienstlichen Internet-Nutzung