Montag, 15. November 2004

Die Anforderung von kompletten Klassenlisten von Schulen durch die Ausländerbehörde war datenschutzrechtlich unzulässig

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Montag, 7. Juli 2003

5: Stellungnahmen

Kooperation von öffentlichen und privaten Stellen im Fall von jugendlichen Mehrfach- und Intensivtätern

Das Ministerium für Justiz, Frauen, Jugend und Familie (MJFJF) des Landes Schleswig-Holstein betreibt das Modellprojekt "Kooperation im Fall von jugendlichen Mehrfach- und Intensivtätern". In der vorliegenden Stellungnahme des ULD vom 7. Juli 2003 gegenüber dem MJFJF werden die datenschutzrechtlichen Anforderungen für den Datenaustausch über jugendliche Kriminelle zwischen Kinder- und Jugendhilfe, Jugendgericht, Familiengericht, Polizei, Schule, freie Träger der Jugendhilfe, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Arbeitsverwaltung und Ausländerbehörde beschrieben.

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Freitag, 15. Dezember 2000

Zusammenarbeit von Schule und Jugendhilfe

(hier insbes. zu den datenschutzrechtlichen Anforderungen an die personenbezogene Zusammenarbeit)

Im Rahmen der Vorbereitung zur Beantwortung des Antrags der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, F.D.P. und der Abgeordneten des SSW im Landtag Schleswig-Holstein (vom 15.12.2000; LT-Drs. 15/567 - neu) wurde das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz gebeten, aus seiner Sicht die datenschutzrechtlichen Anforderungen der Zusammenarbeit von Schule und Jugendhilfe darzustellen. Der Beitrag wurde den zuständigen Landesministerien als Diskussionsgrundlage zur Verfügung gestellt. 

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