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Freitag, 26. November 2021

Ausgang des Verfahrens Wirtschaftsakademie ./. ULD (Az. 4 LB 20/13) in Sachen Facebook-Fanpages

Nach mündlicher Verhandlung hat das OVG Schleswig geurteilt, dass die Klage gegen den Bescheid des ULD aus November 2011 auf Deaktivierung der Facebook-Fanpage der Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein endgültig abgewiesen wurde. Die auf § 38 Abs. 5 S. 2 BDSG a. F. gestützte Untersagungsanordnung wurde damit als rechtmäßig erkannt. Die Revision wurde nicht zugelassen.

Sobald die Urteilsgründe vorliegen, werden sie veröffentlicht.

 

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Mittwoch, 30. Juni 2021

2: Pressemitteilungen

Länderübergreifende Datenschutz-Prüfung von Medien-Webseiten: Nachbesserungen nötig

Zwischenergebnis der länderübergreifenden Datenschutz-Prüfung: Einwilligungen auf Webseiten von Medienunternehmen sind meist unwirksam – Nachbesserungen sind erforderlich

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Mittwoch, 5. September 2018

6: Konferenzpapiere

Beschluss der DSK zu Facebook Fanpages

Beschluss als PDF-Dokument
Beschluss als PDF-Dokument

Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder – Düsseldorf, 5. September 2018

Mit Urteil vom 5. Juni 2018 hat der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH), Aktenzeichen C-210/16, entschieden, dass eine gemeinsame Verantwortlichkeit von Facebook-Fanpage-Betreiberinnen und Betreibern und Facebook besteht. Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hat in ihrer Entschließung vom 6. Juni 2018 deutlich gemacht, welche Konsequenzen sich aus dem Urteil für die gemeinsam Verantwortlichen – insbesondere für die Betreiberinnen und Betreiber einer Fanpage – ergeben.

Bei einer gemeinsamen Verantwortlichkeit fordert die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) unter anderem eine Vereinbarung zwischen den Beteiligten, die klarstellt, wie die Pflichten aus der DSGVO erfüllt werden.

"Beschluss der DSK zu Facebook Fanpages" vollständig lesen
Freitag, 8. Juni 2018

2: Pressemitteilungen

Handlungsbedarf für Facebook-Fanpage-Betreiber, Handlungsbedarf für Facebook

Das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) vom 05.06.2018 hat klargestellt: Facebook-Fanpage-Betreiber sind gemeinsam mit Facebook für den Datenschutz verantwortlich. Nun stellt sich die Frage: Was ist zu tun?

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Dienstag, 5. Juni 2018

2: Pressemitteilungen

Betreiber von Facebook-Fanpages tragen Datenschutz-Verantwortung!

Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz

Der Bayerische Landesbeauftragte
für den Datenschutz

Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein

 

 

 

 

 

 

Europäischer Gerichtshof bestätigt die Auffassung deutscher Datenschutzaufsichtsbehörden: Betreiber von Facebook-Fanpages können für Datenverarbeitungen von Facebook (mit)verantwortlich sein

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Dienstag, 5. Juni 2018

2: Pressemitteilungen

Administrators of Facebook Pages are controllers under EU Data Protection Law

Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz

Der Bayerische Landesbeauftragte
für den Datenschutz

Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein

 

 

 

 

 

 

EU Court of Justice confirms the position of Schleswig-Holstein data protection authority: Administrators of Facebook Pages are jointly responsible for data processing operations of Facebook

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Dienstag, 24. Oktober 2017

2: Pressemitteilungen

EuGH-Generalanwalt: Keine Verantwortungslücken im Datenschutz bei dem Betrieb von Facebook-Fanpages

Darf ein Unternehmen eine Facebook-Seite betreiben, ohne sich darum zu kümmern, ob Facebook das Datenschutzrecht einhält? Das ist die Kernfrage eines Verfahrens aus 2011, das über mehrere Instanzen zum Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) gelangt ist. Nach der mündlichen Verhandlung am 27. Juni 2017 hat nun der Generalanwalt seine Schlussanträge vorgestellt. Das Gericht wird seine endgültige Entscheidung voraussichtlich in einigen Monaten treffen.

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Freitag, 29. September 2017

Kurzpapier Nr. 7: Marktortprinzip – Regelungen für außereuropäische Unternehmen

Dieses Kurzpapier der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder (Datenschutzkonferenz – DSK) dient als erste Orientierung insbesondere für den nicht-öffentlichen Bereich, wie nach Auffassung der DSK die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) im praktischen Vollzug angewendet werden sollte. Diese Auffassung steht unter dem Vorbehalt einer zukünftigen - möglicherweise abweichenden - Auslegung des Europäischen Datenschutzausschusses.

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Dienstag, 27. Juni 2017

EuGH verhandelt über Facebook-Seitenbetreiber

Aktueller Hinweis: Neuer Termin für die Stellung der Schlussanträge
Der EuGH hat mitgeteilt, dass der Vortrag der Schlussanträge des Generalanwalts, ursprünglich für den 19. September 2017 vorgesehen, nunmehr auf den 24. Oktober 2017 festgesetzt wurde."

Rückblick: Am 25. Februar 2016 hat das Bundesverwaltungsgericht in dem Verwaltungsrechtsstreit zwischen der Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein GmbH (WAK) und dem Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) sechs Vorlagefragen an den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) gerichtet. Heute fand die mündliche Verhandlung vor dem Gerichtshof in Luxemburg statt.

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Dienstag, 6. Dezember 2016

Online-Einkauf: Bezahlen per Klick

Wer per Computer online shoppen will, muss sich dessen bewusst sein, dass er Datenspuren hinterlässt – viel mehr als beim Einkaufen im Laden vor Ort! Die Händler können sich mit Hilfe solcher Daten oft ein sehr genaues Bild von ihren Käufern machen und sie leichter dazu bringen, etwas zu kaufen. Auch wenn man kein Nutzerkonto anlegt, können Online-Shops wiederkehrende Kunden erkennen, wenn sie beispielsweise Cookies (kleine Text-Dateien auf dem eigenen Gerät) oder andere Techniken zum Verfolgen der Käufer (sogenanntes „Tracking“) einsetzen. So können Anbieter Profile über ihre Kunden anlegen und daraus Informationen über Vorlieben für Marken oder Sonderangebote, Familienverhältnisse, Hobbies oder etwa Krankheiten ableiten. Die Konfiguration des Internet-Browsers in den Datenschutz- oder Datensicherheitseinstellungen oder spezielle Datenschutz-Zusatzprogramme („Add-Ons“) können vor solcher Profilbildung schützen.

Am besten kauft man online nur bei Händlern ein, denen man vertraut. Dafür lohnt es sich, einen Blick in die AGB und die Datenschutzerklärung zu werfen: Versteht man, was dort steht? Ist es plausibel? Wie würde man im Streitfall behandelt? Achtung: Einige Anbieter ignorieren unser Datenschutzrecht und werten die persönlichen Daten zu beliebigen Zwecken aus oder geben sie ohne Rechtsgrundlage oder Einwilligung weiter.

Einige Online-Shop-Betreiber bieten an, dass gekaufte Geschenke gleich an den richtigen Empfänger gesandt werden – vielleicht noch mit einem persönlichen Text auf einer Grußkarte. Eigentlich eine nette Idee, doch sollte man die Adressdaten des Beschenkten nicht weitergeben, wenn man sich nicht sicher ist, dass er damit einverstanden ist.

Bei der Auswahl des Bezahlverfahrens kommen weitere Dienstleister ins Spiel: Am datensparsamsten ist zumeist das Bezahlen per Vorauskasse. Schon beim Kauf auf Rechnung fordert der Anbieter Daten wie Namen und Geburtsdatum der Kunden ab, mit denen er ihre Kreditwürdigkeit bei weiteren Unternehmen abfragt. Verwendet man Online-Bezahlverfahren, muss man bei den jeweiligen Dienstleistern prüfen, was sie mit den Daten machen – also wieder die AGB und die Datenschutzerklärung lesen. Beachtet werden sollte auch, dass einige dieser Anbieter ihre Daten nicht nur in der EU verarbeiten.

Sensible Daten wie Passwörter oder Kreditkartennummern sollte man nur dann eingeben, wenn die Verbindung verschlüsselt ist. Dann ist man gegen ein Mitlesen auf den Leitungen geschützt. Die Internet-Browser stellen die Verschlüsselung durch ein kleines Schloss in der Adressleiste dar, und die Webseiten-Adressen beginnen mit „https“ statt „http“.

Einige Online-Händler speichern die Interessen und Käufe ihrer Kunden sehr lange und gleichen diese Daten mit anderen Kunden ab. Mögen einige die darauf beruhenden Kaufempfehlungen begrüßen, machen sie anderen Angst. Gehört man zur zweiten Gruppe, sollte man solche Händler meiden. In jedem Fall haben Sie das Recht, beim Anbieter Auskunft über alle über Sie gespeicherten Daten zu erhalten. Auch können Sie fordern, dass falsche Daten berichtigt und nicht mehr erforderliche Daten gelöscht werden. 

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