Montag, 21. Juli 2014

Bief: Verwaltungsrechtssache ULD ./. Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein GmbH 4 LB 20/13

PDF-Version des Briefs

Sehr geehrte Damen und Herren,

in vorbezeichneter Angelegenheit erwidern wir auf das Schreiben der Berufungsbeklagten  und erlauben uns, aufgrund der zwischenzeitlich auf Bundes- sowie Unionsebene ergangenen Rechtsprechung noch einmal geordnet zur Rechtmäßigkeit der Anordnung und damit zur Fehlerhaftigkeit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stellung zu nehmen. Entscheidend für die tatsächliche und rechtliche Beurteilung ist, dass Facebook gegen geltendes Datenschutzrecht verstößt (dazu unter 1.) und die Berufungsbeklagte für die Verstöße verantwortlich ist (dazu unter 2.).

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Montag, 21. Juli 2014

Erwiderung des ULD im Gerichtsverfahren zu Fanpages

Verwaltungsrechtssache Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz ./. Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein GmbH
4 LB 20/13, Ihr Schreiben vom 16. Juni 2014

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Mittwoch, 16. Juli 2014

Meldung zum Register nach § 38 BDSG

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Dienstag, 15. Juli 2014

3: Vorträge, Vorlesungen, Aufsätze

Technik, Terror, Transparenz Stimmen Orwells Visionen?

von Thilo Weichert
in LOG IN, Heft Nr. 178/179 (2014)