Dienstag, 12. Oktober 2010

5: Stellungnahmen

Stellungnahme des ULD zum Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Regelung des Beschäftigtendatenschutzes (BR-Drs. 535/10)

Der durch die Bundesregierung vorgelegte Entwurf eines Beschäftigtendatenschutzgesetzes als Teil des Bundesdatenschutzgesetzes weist neben handwerklichen Fehlern gravierende inhaltliche Defiziteauf. Es verstößt in einzelnen Regelungen gegen europarechtliche und gegen verfassungsrechtliche Vorgaben. Er geht auf die Absichtserklärung des Koalitionsvertrages auf Bundesebene von CDU, CSU und FDP vom Herbst 2009 zurück, wo es heißt: "Wir setzen uns für eine Verbesserung des Arbeitnehmerdatenschutzes ein und wollen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Bespitzelungen an ihrem Arbeitsplatz wirksam schützen." Diese politische Absichtserklärung, die abgegeben wurde angesichts einer Vielzahl von Datenschutzskandalen im Arbeitsbereich in den Jahren 2008 und 2009, wird mit dem Entwurf leider nicht erreicht. Der Entwurf zielt darauf ab, Arbeitgebern umfangreiche Eingriffsrechte in die Persönlichkeits- und Freiheitsrechte der Beschäftigten an die Hand zu geben. Diese führen teilweise zu einer Legalisierung der in der Vergangenheit als Skandale bekanntgewordenen Praktiken, also von bisher eindeutig rechtswidrigen und von der öffentlichen Meinung abgelehnten Kontrollmaßnahmen durch Arbeitgeber.

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