Erhebung von Kontaktdaten: Informationen und Vordrucke
Pressemittelungen:
- Kontaktdaten-Erfassung: Risiken auch bei Apps und Webservern
- Infektionsschutz-Regelung: Datenschutz bei der Erhebung von Kontaktdaten
Die Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein informiert
In Schleswig-Holstein ist seit dem 18. Mai 2020 die neue Corona-Bekämpfungsverordnung in Kraft. Aus Gründen des Gesundheitsschutzes zur Bekämpfung der Pandemie des Coronavirus-SARS-CoV-2 müssen nun bei vielen Stellen der Name und die Anschrift gesammelt werden.
Wir stellen hier ein Musterformular samt Informationen für die betroffenen Personen bereit. Es besteht keine Pflicht, dieses Musterformular zu verwenden – es soll zur Orientierung für eigene Lösungen dienen.
- Muster eines Einzelerhebungsformulars
RTF-Format | OpenDocument-Format
- Erläuterungstext zum Erhebungsformular(Stand 21.09.2020) (PDF)
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